Das Mietrecht umfasst im Wesentlichen folgende Sachverhalte:

- Abschluss des Mietvertrages
- Überprüfung der Miethöhe
- Mängelbeseitigung
- Modernisierung und Instandsetzung
- Fragen im Zusammenhang mit Umwandlung in Eigentumswohnungen
- Untervermietung
- Tierhaltung
- Schönheitsreparaturen
- Überprüfung von Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen
- Kündigungen wegen Zahlungsverzug, Eigenbedarf oder mangelnder wirtschaftlicher Verwertbarkeit
- Beendigung des Mietverhältnisses und die Rückforderung der geleisteten Kaution

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