Honorar

Meine Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sofern die gesetzliche Vergütung mit dem Umfang, Schwierigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit nicht im Verhältnis stehen, vereinbare ich mit meinen Mandanten vor Mandatsübernahme ein Honorar.

Gern prüfe ich, ob Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden kann. Ich rechne über alle Rechtsschutzversicherungen ab und übernehmen die direkte Korrespondenz mit diesen.

Für eine Erstberatung ohne sich anschließende weitere Tätigkeit berechne ich 50,- € pro Stunde (zuzüglich MwSt). Bei umfangreichem Sachverhalt und Beratung über schwierige und komplexe Fragen kann eine Erstberatung bis zu 190,- € (zuzüglich MwSt) kosten. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, rechne ich die Beratung direkt mit der Versicherung ab.

Geringverdienern biete ich die Möglichkeit, Beratungskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Beratungshilfeschein ist jedoch vor der Beratung bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts zu holen. In diesem Fall ist nur eine Zuzahlung von 15,- € zu leisten.


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