Das Arbeitsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Sachverhalte: - Abschluss von Arbeitsverträgen - Durchsetzung von Zahlungsansprüchen (Lohn oder Gehalt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt oder sonstige Bestandteile des Entgeltes) einschließlich ihrer korrekten Berechnung - Durchsetzung von Urlaubsansprüchen - Mobbing - Kündigungsschutzklagen - Verhandlungen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages - Teilzeitarbeit - Beratung von Betriebs- und Personalräten Ich vertrete ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! Zurück zur Startseite |