Das Arbeitsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Sachverhalte:

- Abschluss von Arbeitsverträgen
- Durchsetzung von Zahlungsansprüchen (Lohn oder Gehalt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt oder sonstige Bestandteile des Entgeltes) einschließlich ihrer korrekten Berechnung
- Durchsetzung von Urlaubsansprüchen
- Mobbing
- Kündigungsschutzklagen
- Verhandlungen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages
- Teilzeitarbeit
- Beratung von Betriebs- und Personalräten


Ich vertrete ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

Zurück zur Startseite